Vorsicht vor Giftpflanzen im Garten

16.04.2015

(c) blende 40 - fotolia

Ein sicherer Garten für die (Tages-) Kinder
Kapuzinerkresse und Felsenbirne statt Goldregen und Efeu

Tagesmütter, Tagesväter und Eltern, die jetzt ihren Garten bepflanzen, sollten um giftige Pflanzen einen großen Bogen machen. Das heißt: Statt zum Beispiel Efeu (giftig: vor allem die schwarzen Beeren), Eibe (äußerst giftig: gekaute und verzehrte Nadeln, Zweige und Samen) und Goldregen (giftig: alle Pflanzenteile) sollten Blumen oder Stauden wie Cosmea, Kornblume oder Kapuzinerkresse in die Erde gelangen. Blätter und Blüten der Kapuzinerkresse sind sogar essbar; sie gelten als Heilmittel gegen Erkältungen und Husten.

Zu den empfehlenswerten Gehölzen für einen sicheren „Kinder“-Garten zählen Ahorn-, Linden- und Pappelarten, Schlehe oder Felsenbirne. Darauf weisen die Kommunale Unfallversicherung Bayern und die Bayerische Landesunfallkasse (KUVB/Bayer.LUK) hin.

Erste Hilfe bei Vergiftungen
Tagemütter, Tagesväter und Eltern sollten ein Kind genau beobachten, wenn sie befürchten, dass es giftige Pflanzenteile verzehrt hat. Es schadet dann nie, dem Kind Wasser zu trinken zu geben (Leitungswasser oder stilles Wasser), um eventuelle Giftstoffe zu verdünnen. Medizinkohle steht bei Bedarf im Medikamentenschrank bereit. Wenn das Kind sich übergibt oder benommen wirkt, sollte sofort der Notarzt gerufen oder das Kind ins Krankenhaus gebracht werden.

TIPP: GIZ-Nummer ins Handy
Wer die Telefonnummer eines Giftinformationszentrums (GIZ) ins Handy einspeichert, bekommt im Fall des Falles auch bei Ausflügen und im Urlaub schnell professionellen Rat.  GIZ-Telefonnummern bekommt man z.B. beim Bundesinstitut für Risikobewertung unter www.bfr.bund.de/ Suchbegriff: Giftinformationszentren. Dort kann man auch eine kostenlose App mit Informationen zum Thema „Vergiftungsunfälle bei Kindern“ herunterladen.

Versicherungsschutz von Kindern in Tagespflege

Kinder,die von einer Tagespflegeperson betreut werden, sind automatisch gesetzlich unfallversichert. Voraussetzung ist, dass das zuständige Jugendamt die Tagepflegeperson anerkannt hat und dass das Jugendamt oder ein von ihm beauftragter öffentlich anerkannter Träger der freien Jugendhilfe die Betreuung vermittelt hat. Der Versicherungsschutz ist für die Eltern kostenlos und gilt für die Zeit der Betreuung und für die damit verbundenen Wege. Für Bayern ist die Bayerische Landesunfallkasse der Träger der gesetzlichen Unfallversicherung für Kinder in Tagespflege.

Hier kann man die Pressemeldung als PDF herunterladen.

 

 

Zurück zur Seite Presse-Archiv