Versicherungsschutz für Babysitter

21.03.2012

Endlich einmal wieder ins Kino oder Essen gehen – Eltern brauchen und genießen solche Auszeiten ganz besonders. Noch entspannter sind diese Stunden, wenn ein lieber und zuverlässiger Babysitter das Kind betreut.

Was Eltern allerdings wissen sollten: Sobald sie einen Babysitter einsetzen, sind sie Arbeitgeber. Sie müssen den Babysitter deshalb auch zur gesetzlichen Unfallversicherung anmelden. Das gilt selbst dann, wenn der Babysitter nur ab und zu abends auf die Kinder aufpasst und dafür ein paar Euro bekommt. Eltern, die diese Anmeldung versäumen, müssen gegebenenfalls mit einem Bußgeld rechnen, falls dem Babysitter ein Unfall passiert. Darauf weist die Kommunale Unfallversicherung Bayern (KUVB) hin.


Sicher Babysitten – klare Absprachen
Ein schöner Abend sollte nicht jäh mit einem Unfall enden. Deshalb, so die KUVB, sollten Babysitter mindestens zehn Minuten vor der vereinbarten Zeit bei der Familie sein, um sich alles zeigen oder sich auf den aktuellen Stand bringen zu lassen. Die Eltern sollten auf jeden Fall ein paar Euros für den Notfall und eine Telefonnummer hinterlassen, unter der sie erreichbar sind.

Umfassender Schutz für wenig Geld
Falls dem Babysitter bei der Ausübung seiner Tätigkeit oder auf den Hin- oder Nachhauseweg etwas passieren sollte, dann ist er über die KUVB umfassend versichert. Wir übernehmen die Kosten für Arzt, Heilbehandlung oder sonstige Maßnahmen. Für diesen Versicherungsschutz zahlen die Eltern nur 35,- Euro im Jahr, wenn der Babysitter weniger als zehn Stunden in der Woche eingespannt ist. Falls es mehr sein sollte, beträgt der Jahresbeitrag 70,- Euro. Anmelden kann man einen Babysitter direkt bei der KUVB unter www.kuvb.de/service/haushaltshilfen oder per Fax (089 36093-135).

Unter Umständen ist für den Babysitter auch die Minijob-Zentrale der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See zuständig, wenn es sich um eine geringfügige Beschäftigung mit einem mo-natlichen Verdienst von höchstens 400 Euro handelt. Bei einer Teilnahme am sogenannten Haus-haltsscheckverfahren entfällt eine gesonderte Anmeldung bei der KUVB. Ob eine Anmeldung bei der Minijob-Zentrale möglich ist, erfahren interessierte Eltern unter der Rufnummer 01801-200504 oder unter www.minijob-zentrale.de. Darüber hinaus stehen auch die Mitarbeiter/innen der KUVB für Rückfragen unter 089 36093-432 zur Verfügung.

Bei der KUVB sind knapp 4 Millionen Menschen gesetzlich unfallversichert, darunter z.B. Beschäftigte in kommunalen Einrichtungen, Schüler und Kinder in Tageseinrichtungen und auch private Haushaltshilfen wie Babysitter oder Reinigungskräfte.

 

 

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