Vom ersten Schultag an gesetzlich unfallversichert

09.09.2016

Für Eltern kostenfrei: Kinder sind vom ersten Schultag an gesetzlich unfallversichert

Auf dem Schulweg und in der Schule gesetzlich versichert 

Die Sommerferien in Bayern sind vorbei und über 1,6 Millionen Schulkinder machen sich nun wieder auf den Weg in die Schule. Wichtig für alle Eltern zum Schulbeginn: Vom ersten Schultag an sind ihre Kinder auf dem Schul- und Heimweg sowie in der Schule gesetzlich unfallversichert. Ob ihr Kind beim Sportunterricht hinfällt, auf dem Schulweg vom Fahrrad stürzt oder bei einer Rangelei verletzt wird: Es tritt grundsätzlich die gesetzliche Unfallversicherung ein. Sie wird aus Steuermitteln finanziert und schützt u. a. Kinder in Kindertageseinrichtungen genauso wie Schüler und Studierende an Hochschulen – und zwar kostenfrei für die Eltern. Dies teilen die Kommunale Unfallversicherung Bayern (KUVB) und die Bayerische Landesunfallkasse (Bayer. LUK) zum Schulstart mit.  

Versichert sind der Weg von und zur Schule, die Teilnahme am Unterricht, die Pausen und sonstige Veranstaltungen der Schule, wie z. B. Ausflüge, Besichtigungen und Wandertage, wenn sie unter der Aufsicht von Lehrkräften durchgeführt werden. Auch bei der Teilnahme an einer organisierten Mittagsbetreuung bleiben die Kinder unfallversichert. Nicht versichert ist dagegen die Erledigung von Hausaufgaben im häuslichen Bereich.

Versicherungsschutz aus einer Hand 

Die gesetzliche Unfallversicherung übernimmt die Kosten für die medizinische Behandlung, wie Arzt und Krankenhaus, Medikamente und Kuren. Bei schweren Unfällen mit bleibenden Behinderungen werden auch Renten gewährt. 

Wichtig ist, dass Unfälle schnell der KUVB gemeldet werden. Das übernimmt normalerweise automatisch die Schule. Wenn sich der Unfall auf dem Schulweg ereignet hat, müssen die Eltern die Schule verständigen. Der Arzt rechnet dann direkt mit der KUVB ab, die Krankenkassenkarte muss bei einem Schulunfall nicht vorgelegt werden.

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