Unfallversichert bei der ehrenamtlichen Hilfe für Flüchtlinge

24.09.2015

In vielen bayerischen Kommunen hat die hohe Zahl von Flüchtlingen eine Welle von Hilfsbereitschaft und Unterstützung ausgelöst. Viele Bürgerinnen und Bürger packen freiwillig und unentgeltlich mit an, erteilen Deutschunterricht, sortieren gespendete Kleidung, unterstützen bei Behördengängen oder organisieren Freizeitaktivitäten. Aber wer hilft, wenn den Helfern selbst etwas zustößt?

 „Wie bei anderen ehrenamtlichen Tätigkeiten – zum Beispiel im Elternbeirat oder bei der Freiwilligen Feuerwehr – genießen auch Menschen, die sich für Flüchtlinge engagieren, automatisch und kostenlos gesetzlichen Unfallversicherungsschutz,“ so Elmar Lederer, Direktor der Kommunalen Unfallversicherung Bayern (KUVB). Voraussetzung ist, dass die Kommune die organisatorische Regie übernimmt. Das heißt, dass sie für die Einteilung und Überwachung der zu erledigenden Aufgaben zuständig ist, eine Weisungsbefugnis gegenüber den Helferinnen und Helfern hat, die Organisationsmittel zur Verfügung stellt, die Kosten trägt und nach außen als Verantwortliche auftritt.

 Ebenfalls gesetzlich unfallversichert sind Personen, die sich als Mitglieder von Verbänden oder privaten Organisationen wie z.B. Vereinen im Auftrag oder mit ausdrücklicher Einwilligung bzw. schriftlicher Genehmigung der Kommune ehrenamtlich in der Flüchtlingshilfe engagieren. In beiden Fällen ist die KUVB der zuständige Versicherungsträger. Sollte eine Kommune Zweifel haben, ob eine konkrete Maßnahme unter Versicherungsschutz steht, kann sie sich gerne an die KUVB wenden (Servicetelefon: 089-36093-440 oder entschaedigung@spam protectkuvb.de).

Sinnvoll ist es, im Vorfeld eine Liste der Helferinnen und Helfer anzulegen. Das erspart im Falle eines Unfalles zeitraubende Nachforschungen, denn die Kommune muss bestätigen, ob man tatsächlich ehrenamtlich für die Gemeinde im Einsatz war.

Versichert sind alle Tätigkeiten, mit denen die Kommune die Bürgerinnen und Bürger aus ihrem Aufgabenbereich betraut, aber auch die Hin- und Rückwege zum Einsatz. Verletzt sich ein Helfer hierbei, springt die gesetzliche Unfallversicherung ein und übernimmt die Kosten für Heilbehandlung, Arzneimittel oder Rehabilitation.

Unfälle von ehrenamtlichen Helfern meldet die Kommune – wie bei ihren eigenen Beschäftigten – über eine Unfallanzeige direkt bei der KUVB. Gemeinden sollten auch ihre Helfer über den gesetzlichen Unfallversicherungsschutz informieren, denn vielen ist nicht bekannt, dass sie im Falle eines Unfalles umfassend abgesichert sind.

 

Hier kann man die Initiates file downloadPressemeldung herunterladen.

 

 

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