Saubere Sache

09.10.2013

In einer bayernweiten Aktion informiert die Kommunale Unfallversicherung Bayern (KUVB) über die Anmeldepflicht von Haushaltshilfen. Denn was viele nicht wissen: Jede Haushaltshilfe muss bei der gesetzlichen Unfallversicherung angemeldet werden.

„Vielen Menschen ist gar nicht bewusst, dass sie in dem Moment zum Arbeitgeber werden, wo die Hilfe zu Putzlappen oder Bügelwäsche greift. Und alle Arbeitgeber in Deutschland müssen ihre Mitarbeiter gegen die Risiken eines Arbeits- oder Wegeunfalls absichern“, sagt Elmar Lederer, erster Direktor der KUVB. Wer die Anmeldung versäumt, muss mit einem Bußgeld rechnen.

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