Pflege zu Hause

29.08.2013

Familienangehörige, Freunde oder Nachbarn sind beitragsfrei gesetzlich unfallversichert, wenn sie einen Pflegebedürftigen "nicht erwerbsmäßig" und "in häuslicher Umgebung" pflegen. So heißt es im Gesetz. Aber was bedeutet "nicht erwerbsmäßig", ab wann ist jemand pflegebedürftig und welche Tätigkeiten sind versichert? Antworten auf diese Fragen und mehr Informationen finden Sie in unserem neuen Infoblatt "Gesetzliche Unfallversicherung für häusliche Pflegepersonen".

 

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Servicetelefon: 089 36093-432

E-Mail: haushaltshilfen@spam protectkuvb.de

 

 

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