Kita-Tarifstreit - Ersatzbetreuung versichert?

13.05.2015

Kita-Tarifstreik - Ersatzbetreuung versichert?

An den Kitas in Deutschland wird seit Freitag, den 8. Mai, unbefristet gestreikt. Betroffen sind die Einrichtungen in öffentlicher Trägerschaft. Auch in Bayern stehen die Eltern vielerorts vor verschlossenen Türen. Wenn sich selbst organisierte Betreuungsgruppen bilden, sind die Kinder nicht gesetzlich unfallversichert, teilt die Kommunale Unfallversicherung Bayern (KUVB) mit.

Um den berufstätigen Müttern und Vätern eine Ersatzbetreuung zu ermöglichen, sind in vielen Kommunen Beschäftigte, Bürgermeisterinnen bzw. Bürgermeister bereits aktiv geworden. Hilfsbereite Eltern und Großeltern sind bereit einzuspringen und die Betreuung der Kinder vorübergehend zu übernehmen. Die Kommunen begrüßen die Bereitschaft zu helfen und stellen die Räumlichkeiten zur Verfügung. Häufig stellt sich dann auch die Frage nach dem Versicherungsschutz für die Betreuungspersonen und Kinder.

Der Gesetzgeber hat die Kinder während des Besuches einer staatlich anerkannten Tageseinrichtung unter den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung gestellt. Der Begriff einer solchen Tageseinrichtung stellt jedoch gewisse Mindestanforderungen an die baulichen, organisatorischen und personellen Strukturen der Einrichtung. Die Aufgabe einer solchen Einrichtung ist die Betreuung, Bildung und Erziehung von Kindern. Die jetzt spontan gebildeten, selbst organisierten Eltern-Kind-Gruppen erfüllen diese Anforderungen nicht. Allein die Beaufsichtigung der Kinder in den Räumlichkeiten der Kindertageseinrichtung reicht zur Begründung des Versicherungsschutzes nicht aus.

Die Kinder sind nicht vollkommen unversichert, sondern jedes Kind bringt seinen gesetzlichen bzw. privaten Krankenversicherungsschutz mit.

Für die Tätigkeit der Betreuungspersonen besteht gesetzlicher Unfallversicherungsschutz, wenn die Kommune den Auftrag zur befristeten Betreuungsübernahme erteilt. In diesem Fall werden die Eltern und Großeltern arbeitnehmerähnlich – wie eine Erzieherin oder ein Erzieher – für die Gemeinde tätig und stehen damit unter gesetzlichem Unfallversicherungsschutz.

  

Weitere Informationen rund um die gesetzliche Unfallversicherung unter www.kuvb.de

 

 

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