Institut für Arbeitsschutz veröffentlicht aktuelle Gefahrstoffliste 2018

20.07.2018

Das Institut für Arbeitsschutz der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (IFA) hat in der Gefahrstoffliste 2018 die wichtigsten Regelungen für die Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz sowie ergänzende Hinweise in einer Tabelle zusammengefasst. Die vorliegende Version aktualisiert die Gefahrstoffliste aus dem Jahr 2016.

Die Liste enthält die vorgeschriebenen Einstufungen (Karzinogenität, Keimzellmutagenität, Reproduktionstoxizität, Sensibilisierung der Atemwege oder der Haut) von Stoffen und Gemischen gemäß der CLP-(GHS)-Verordnung 1272/2008 (einschließlich EU-Verordnung 2017/776) sowie die in der TRGS 905 "Verzeichnis krebserzeugender, keimzellmutagener oder reproduktionstoxischer Stoffe" aufgeführten Stoffe. Weiterhin aufgenommen wurden die Luftgrenzwerte (TRGS 900 "Arbeitsplatzgrenzwerte") und die Biologischen Grenzwerte (BGW) nach TRGS 903.

Abschließend werden Hinweise u. a. zu Messverfahren (DFG, DGUV Information 213-500ff, IFA-Arbeitsmappe, HSE, NIOSH, OSHA), zur Arbeitsmedizin und auf stoffbezogene Regelungen in der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV), der Chemikalien-Verbotsverordnung (Chem-VerbotsV), den Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) sowie auf Regelungen der Unfallversicherungsträger gegeben.


Zum IFA-Report

 

 

 

 

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