Im Auftrag der Fehlerkultur - Ansprechpersonen für Beschäftigte

19.08.2019

Cartoon: Michael Hüter

Häufig scheuen sich Beschäftigte davor, ihre Fehler den Vorgesetzten zu melden. Aus Sorge vor Beschuldigungen bis hin zur Angst vor dem Jobverlust. In solchen Fällen sind Sicherheitsbeauftragte wichtige Ansprechpersonen und können zwischen den Beschäftigten und Vorgesetzten vermitteln.

Sicherheitsbeauftragte bekommen als „Kollegen unter Kollegen“ Fehler häufig frühzeitig mit. Sie sind mittendrin im Arbeitsgeschehen, kennen die Arbeitsprozesse und Gefahrenquellen. Insofern können sich Sicherheitsbeauftragte gut für einen konstruktiven Umgang mit Fehlern engagieren. Grundsätzlich sollten sie mit gutem Beispiel vorangehen, indem sie offen mit ihren eigenen Fehlern umgehen und darüber berichten, was sie daraus bereits gelernt haben.

Über Fehler reden

Ein System, das zeigt, wie mit Fehlern im Unternehmen umgegangen wird, erleichtert den Beschäftigten den offenen Umgang mit eigenen Fehlern. Wenn die Beschäftigten wissen, was für Konsequenzen sie erwarten, sind sie eher bereit, ihre Fehler zu melden. Sicherheitsbeauftragte können sich dafür einsetzen, dass solch ein System in ihrem Unternehmen eingeführt wird. In dem System sollten Sicherheitsbeauftragte darüber hinaus eine Rolle als Ansprechpersonen einnehmen. Vielen Beschäftigten fällt es leichter, sich an die Sicherheitsbeauftragten als an den Arbeitgeber zu wenden, wenn sie einen Fehler gemacht oder beobachtet haben. Wichtig ist auch, dass Beschäftigten, die einen Fehler gemacht haben, jemand zur Seite steht und hilft, den Fehler aufzuarbeiten. Diese Zuständigkeiten sollten geklärt und bekannt sein.

Konsequenzen ergreifen

Wenn ein Fehler passiert ist, lässt er sich nicht mehr rückgängig machen. Es bringt aber nichts, sich an dem Fehler festzubeißen. Vielmehr sollte im Team darüber diskutiert werden, wie es zu dem Fehler gekommen ist. Vor allem kann das Team überlegen, wie dieser oder ähnliche Fehler künftig vermieden werden können. Im Team sollte auch besprochen werden, welche Konsequenzen gravierende oder bewusst gemachte Fehler nach sich ziehen. Diese Team-Treffen können Sicherheitsbeauftragte einberufen, wenn Fehler passiert sind oder Gefahrenstellen bestehen.

Ebenso empfiehlt sich eine klare Regelung für den Umgang mit Beinahe-Unfällen. Denn aus einem „Gerade noch einmal gut gegangen“ wird beim nächsten Mal vielleicht ein schlimmer Unfall.

Maßnahmen ableiten

Alle Fehler, seien sie noch so klein und scheinbar unbedeutend, sollten den Führungskräften gemeldet werden. Wenn die Beschäftigten die Kommunikation mit den Führungskräften scheuen, können Sicherheitsbeauftragte als Sprachrohr fungieren. Manchmal helfen kleine organisatorische Änderungen, damit die Kollegin oder der Kollege beispielsweise nicht mehr auf den Schreibtischstuhl steigt, um an einen Aktenordner zu gelangen. Sicherheitsbeauftragte können sich im Betrieb zudem umhören, um herauszufinden, wie Gefahrenquellen beseitigt werden können.

Mehr Informationen zum Thema Fehlerkultur finden Sie hier.

Dieser Text erschien zuerst in dem Magazin arbeit & gesundheit.

 

 

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