Hände weg vom Handy beim Fahrradfahren

03.05.2016

Die Kommunale Unfallversicherung Bayern und die Bayerische Landesunfallkasse (KUVB/Bayer.LUK) rechnen damit, dass bald wieder die Zahl der Fahrradunfälle steigen wird, die auf eine Nutzung des Smartphones zurückgehen. „Im Frühling und Sommer sind mehr Schülerinnen und Schüler sowie Studierende mit dem Rad unterwegs. Für viele von ihnen gehört das Smartphone zur Grundausstattung – leider zu oft auch beim Rad fahren“, sagt Elmar Lederer, Geschäftsführer von KUVB und Bayer.LUK.

Wer sein Handy auf dem Rad benutzt, schränkt seine Aufmerksamkeit stark ein und erhöht so sein Unfallrisiko. Dabei ist die Handy-Nutzung auf dem Rad nicht nur gefährlich, sondern kann mit einem Bußgeld von 25 Euro auch noch teuer werden. 

Verboten: Telefonieren, Fotografieren, Nachrichten schreiben

Untersagt ist jegliches Hantieren mit dem Mobiltelefon während des Fahrens, also nicht nur das Telefonieren, sondern zum Beispiel auch das Fotografieren oder das Schreiben von Nachrichten. Nur wenn beide Hände frei sind, ist eine Benutzung erlaubt und auch sicher. Mit einer Handyhalterung am Lenker oder einem Headset darf das Gerät zur Navigation, zum Telefonieren oder zum Musikhören genutzt werden – allerdings in einer Lautstärke, die es erlaubt, auch andere Verkehrsgeräusche noch gut zu hören.
Wird das Handy bedient, muss dafür angehalten werden.

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