Gesetzlicher Unfallschutz für die ehrenamtlichen Helfer nach dem Zugunglück in Bad Aibling

16.02.2016

Sie haben Großes geleistet: Die Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr und die ehrenamtlichen Rettungssanitäter, die in den vergangenen Tagen unermüdlich als Retter nach dem tragischen Zugunglück von Bad Aibling fast rund um die Uhr im Einsatz waren. Sie haben in dramatischen Aktionen die Verletzten gerettet und die Toten geborgen. Diese Leistung kann nicht genug gewürdigt werden.

Die schrecklichen Bilder haben sich bei vielen von ihnen eingegraben. Das sind Erlebnisse, die nicht einfach zu verarbeiten sind. Hilfe erfahren die Einsatzkräfte durch die Kommunale Unfallversicherung Bayern (KUVB) als zuständiger Trägerin der gesetzlichen Unfallversicherung der öffentlichen Hand in Bayern. Sie kümmert sich um die psychosoziale Versorgung der Helfer und bietet ihnen psychologische Betreuung an.

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