Freie und gemeinnützige Kitas: Erleichterung bei Erster Hilfe

20.08.2019

Die Bayer. LUK und die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) haben eine Vereinbarung geschlossen, die es Kita-Personal erleichtert, an Erste-Hilfe-Kursen teilzunehmen. Durch die Vereinbarung entfallen für die Teilnehmenden formale Hürden, die sich aus unterschiedlichen Zuständigkeiten der beiden Träger ergeben.

Konkret geht es um Kitas in freier oder gemeinnütziger Trägerschaft, bei denen die Beschäftigten bei der BGW und die Kinder bei der Bayer. LUK gesetzlich unfallversichert sind. Bei der Ausbildung zu betrieblichen Ersthelfern übernahm bisher die BGW als Kostenträgerin sämtliche Anmelde- und Abrechnungsmodalitäten. Die Kurse zu Ersthelfern in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen liefen entsprechend über die Bayer. LUK. Dadurch gab es innerhalb eines Betriebes zwei Ansprechpartner bei der Ersten Hilfe. Seit dem 1. Juli 2019 ist das anders: Alle Schritte bei Berechnung, Beantragung und Genehmigung entsprechender Kurse übernimmt innerhalb Bayerns nun zentral die Bayer. LUK.  Der Ausgleich erfolgt über eine interne Abrechnung mit der BGW.

Teilnehmende und Interessenten haben dadurch nur noch einen, klar festgelegten Ansprechpartner. Und auch für die Leistungserbringer entsteht der Vorteil, nur noch mit der Bayer. LUK abrechnen zu können.

Die Bayer. LUK wird ab sofort einen Ersthelfer in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen pro Gruppe genehmigen können sowie eine/-n zusätzlichen Beschäftigte-/n im Auftrag der BGW pro angefangene 20 Beschäftigte. Pauschal wird dabei von zwei Beschäftigten pro Gruppe plus einer Führungskraft pro Kita ausgegangen. Sollte ein anderer Beschäftigtenschlüssel vorhanden sein, wird um die Mitteilung der Beschäftigtenzahlen gebeten.

Weitere Informationen zu unseren Erste-Hilfe-Kursen finden Sie auf www.kuvb.de.

Bei weiteren Fragen wenden Sie sich gern direkt an uns: erstehilfe@spam protectbayerluk.de

 

 

Zurück zur Seite Presse-Archiv