Flutkatastrophe 2016: Helfer in der Not sind gesetzlich unfallversichert

09.06.2016

 

Die Flutkatastrophe in Bayern hat viele um ihr Hab und Gut gebracht. Mit großem Einsatz kämpfen die Menschen gegen den Schlamm, um ihre Häuser wieder zu säubern und die Straßen in ihren Orten wieder befahrbar zu machen. Ohne den unermüdlichen Einsatz der vielen freiwilligen Helfer wären die Aufräumarbeiten nicht machbar und die Folgen der Flutkatastrophe noch dramatischer. Die Freiwilligen Feuerwehren, die Technischen Hilfswerke, das Rote Kreuz und andere ehrenamtliche Institutionen, aber auch viele Einzelpersonen sind in die Katastrophengebiete gereist, um bei den Räumaktionen mit anzupacken und ggfs. Erste Hilfe zu leisten. Bei diesen Tätigkeiten können sie auch selbst in Gefahr geraten. Hierfür hat der Gesetzgeber Vorsorge getroffen

Wer bei Katastrophen oder Unglücksfällen spontan Hilfe leistet oder in einem Unternehmen zur Hilfe bei Unglücksfällen mitwirkt, steht unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung, wie Elmar Lederer, Direktor der Kommunalen Unfallversicherung Bayern (KUVB) und der Bayerischen Landesunfallkasse (Bayer. LUK), mitteilte. Gleiches gilt für alle, die sich im Auftrag der Kommune ehrenamtlich engagieren. Die KUVB und die Bayer. LUK sorgen für die notwendige medizinische Heilbehandlung, Rehabilitationsmaßnahmen und Entschädigungsleistungen.

 

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