Fahrradhelme auf Spielplätzen tabu

27.05.2014

Der 1. Juni ist der Internationale Kindertag. Die Rechte und der Schutz der Kinder stehen an diesem Tag im Mittelpunkt. „Eine gute Gelegenheit, auch dort einmal genauer hinzuschauen, wo Kinder sich täglich aufhalten, nämlich auf dem Spielplatz“, findet Elmar Lederer, Geschäftsführer der Bayerischen Landesunfallkasse und der Kommunalen Unfallversicherung Bayern (BayerLUK/KUVB). 

Geräte auf öffentlichen, frei zugänglichen Spielplätzen müssen in der EU zwar den Normen DIN EN 1176 und 1177 entsprechen, dennoch passieren immer wieder schwere Unfälle, weil Spielplätze nicht genügend kontrolliert werden und Abnutzung, Schmutz und Verschleiß ihnen zusetzen.

BayerLUK und KUVB raten Eltern, sich selbst zu vergewissern, wo Risiken sein könnten.

 

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