Ehrenamtliche Schöffen gesetzlich unfallversichert

10.04.2018

Wie in den vergangenen Wochen Pressemeldungen zu entnehmen war, sucht der Freistaat Ehrenamtliche fürs Schöffenamt, die sich für den Zeitraum von 2019 bis 2023 in ihren Gemeinden zur Wahl stellen. Bayerns Justizminister Winfried Bausback (CSU) betonte dabei, dass ohne die ehrenamtlichen Richter eine bürgernahe und transparente Justiz nicht gelingen könne.

Gut zu wissen, dass die ehrenamtlichen Helfer unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung stehen. Darauf weisen die KUVB und die Bayer. LUK hin.
Die Gesellschaft hat ein Interesse daran, dass Menschen sich ehrenamtlich engagieren. Deshalb ist es nur gerecht, wenn ehrenamtlich Tätige nach einem Unfall nicht mit den Folgen alleine dastehen, sondern genauso wie Arbeitnehmer gesetzlich unfallversichert sind. Der Schutz umfasst sowohl Unfälle, die während des Ehrenamtes selbst passieren, als auch Unfälle auf den mit dem Ehrenamt verbundenen Wegen. Auch Ausbildungsveranstaltungen stehen unter Versicherungsschutz. Für die „Ehrenamtler“ selbst ist die Versicherung kostenlos, die Beiträge zahlt die öffentliche Hand.

Wer bei der Ausübung seines Ehrenamtes einen Unfall erleidet, sollte dies in der Geschäftsstelle der Einrichtung melden, für die er unentgeltlich im Einsatz ist und außerdem dem behandelnden Arzt mitteilen, dass sich der Unfall bei einer ehrenamtlichen Tätigkeit ereignet hat. Denn die Kosten für Heilbehandlung und Rehabilitation übernimmt die gesetzliche Unfallversicherung.
Weitere Auskünfte erhalten Sie im Service-Center der KUVB (Tel. 089-36093-440) oder im Internet unter www.kuvb.de/service/fragen-antworten/3-ehrenamt/

 

 

Zurück zur Seite Presse-Archiv