Folgende Vorgehensweise in elf Schritten hat sich in Kommunen bzw. kommunalen Unternehmen bewährt:
- Festlegung des Vorgehens durch den „Unternehmer“
- Beiziehung von Betriebsärztin/Betriebsarzt, Fachkraft für Arbeitssicherheit und betrieblicher Interessenvertretung
- Zuordnung der Funktionsbereiche einer Kommune zum WZ-Schlüssel und damit zur jeweiligen Gefährdungsgruppe
- Ermittlung der Beschäftigtenzahl je Gefährdungsgruppe
- Ermittlung des Summenwertes der Einsatzzeit für Betriebsärztin/Betriebsarzt und Fachkraft für Arbeitssicherheit als gemeinsamer Zeitansatz für die Grundbetreuung
- Abarbeitung der neun Aufgabenfelder der Grundbetreuung nach Anlage 2 Ziff. 2
- Aufteilung des Summenwerts entsprechend dem Ergebnis aus Schritt 5 auf Betriebsärztin/Betriebsarzt und Fachkraft für Arbeitssicherheit
- Ermittlung der betriebsspezifischen Betreuung nach Anlage 2 Ziff. 3 bzw. Anhang 4
- Endabstimmung der Betreuungsleistung zwischen Unternehmensleitung, Betriebsärztin/Betriebsarzt und Fachkraft für Arbeitssicherheit
- Abschluß einer schriftlichen Vereinbarung über die Betreuungsleistung
- Information der Führungskräfte und Beschäftigten