Die Gefährdungsbeurteilung nimmt im Arbeitsschutz eine zentrale Rolle ein. Der Arbeitgeber hat nach dem Arbeitsschutzgesetz die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Beschäftigten zu gewährleisten und Verbesserungen anzustreben. Ein wichtiger Schritt hierbei ist die Gefährdungsbeurteilung.
Gefährdungsbeurteilung ist ein Prozess zur Ermittlung von Gefährdungen und zur Bewertung der damit verbundenen Risiken. Die Beurteilung der Gefährdungen ist die Voraussetzung für das Ergreifen von wirksamen und betriebsbezogenen Arbeitsschutzmaßnahmen. Welche konkreten Schutzmaßnahmen im Betrieb erforderlich sind, ist durch eine Beurteilung der Arbeitsbedingungen festzustellen. Die Gefährdungsbeurteilung ist auch die Grundlage für die Festlegung der Rangfolge der zu ergreifenden Maßnahmen und somit auch die Basis für die arbeitsmedizinische und sicherheitstechnische Betreuung.
Folgende Informationen und Hilfsmittel stehen zum Download zur Verfügung:
GUV-I 8700
Gefährdungs- und Belastungskatalog - Beurteilung von Gefährdungen und Belastungen am Arbeitsplatz