Arbeitsschutzgesetz und Arbeitssicherheitsgesetz verpflichten die Arbeitgeber / die Arbeitgeberinnen, für eine geeignete Organisation zur Planung und Durchführung aller erforderlichen Maßnahmen des Arbeitsschutzes zu sorgen, diese Aktivitäten in die Führungsstrukturen einzubinden und dafür Sorge zu tragen, dass die Maßnahmen bei allen Tätigkeiten beachtet werden. Die Erfahrung zeigt, dass ein präventiv ausgerichteter, wirksamer Arbeitsschutz entsprechender betrieblicher Prozesse und Strukturen bedarf und als integraler Bestandteil der betrieblichen Organisation zu verstehen ist.
Folgende Informationen und Hilfsmittel stehen zum Download zur Verfügung:
GUV-X 99951
Organisation und integrierter Arbeitsschutz
Wegweiser zu einem Handbuch für Gemeinden - Leitfaden
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GUV-X 99952
Organisation und integrierter Arbeitsschutz
Wegweiser zu einem Handbuch für Gemeinden - Arbeitshilfen
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