Die bayerischen Kommunen und der Freistaat betreiben eine Vielzahl von Veranstaltungsstätten. Darunter fallen Theater, Freilichtbühnen, Mehrzweckhallen, Spiel- und Szenenflächen in Konzertsälen sowie Schulen. Hier möchten wir Sie über aktuelle Entwicklungen im Regelwerk und unsere speziellen Seminarangebote für diesen Bereich informieren.
Weitergehende Informationen erhalten Sie insbesondere auch auf den Seiten des Sachgebietes "Bühnen und Studios" der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) . Im Sachgebiet werden die relevanten Fragen zu Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz für Unternehmen mit Veranstaltungs- und Produktionsstätten für szenische Darstellung diskutiert sowie das einheitliche Regelwerk der Unfallversicherungsträger erarbeitet.
Neue DGUV Information für Schulen und Bürgerhäuser
In Veranstaltungsstätten liegt der Fokus des Betreibers neben der Sicherheit für die eigenen Beschäftigten natürlich auch auf der Verantwortung für externe Künstler und Techniker sowie auf Besucher. Die neue DGUV Information 215-322 "Sicherheit in Schulaulen und Bürgerhäusern" ist hier als Hilfestellung insbesondere für kleinere (kommunale) Veranstaltungsstätten zu empfehlen.
DGUV Information 215-322 Sicherheit in Schulen und Bürgerhäusern
Sicherheit und Gesundheitsschutz in Theatern und Veranstaltungsstätten mit eigenem Ensemble
Teilnehmerkreis:
Technische Leitungen und andere Verantwortliche im Arbeitsschutz
Inhalte, u.a.:
• Aktuelle Entwicklungen im Regelwerk
• Gefährdungsbeurteilung am Theater / in der Veranstaltungsstätte
Die konkreten Seminarinhalte werden aktuell an den Bedürfnissen der Teilnehmenden ausgerichtet und in gesonderter Einladung bekannt gegeben.
Termin:
19. - 20. November 2019 in Biberach (Baden-Württemberg)
Das Seminar wird in Kooperation mit der Unfallkasse Baden-Württemberg veranstaltet.
Haben Sie Interesse an weiteren Seminaren, dann schauen Sie doch mal in unser Seminarprogramm.
In Veranstaltungsstätten findet sich oft eine umfangreiche technische Ausstattung und es wird betriebsmäßig unter schwebenden Lasten gearbeitet. Die Leitung und Aufsicht der Arbeiten ist in Veranstaltungsstätten nur speziell ausgebildeten Personen (sog. Bühnen- und Studiofachkräfte) gestattet. Das sind z. B. der Meister für Veranstaltungstechnik und die Fachkraft für Veranstaltungstechnik. Besondere Anforderungen gelten für die Errichtung und den Betrieb der Bühnentechnik sowie deren notwendigen regelmäßigen Prüfungen.Deshalb gelten für diese Bereiche besondere Vorschriften und Regelungen, die sich aus der erhöhten Unfallgefährdung ergeben.
Einen Überblick über das Regelwerk der DGUV im Bereich Bühnen und Studios finden Sie hier zum download. Wenn Sie diese Schriften in gedruckter Form benötigen, wenden Sie sich bitte zunächst an unseren
Medienversand.
Einige wichtige Regelungen und Informationen:
Unfallverhütungsvorschrift Veranstaltungs- und Produktionsstätten für szenische Darstellung
DGUV Vorschrift 18 (alt GUV-V C1)
Regel Veranstaltungs- und Produktionsstätten für szenische Darstellung
DGUV-Regel 115-002
Arbeitssicherheit in Produktionsstätten für szenische Darstellung
DGUV Information 215-310
Fliegen von Personen bei szenischen Darstellungen
DGUV Information 215-320 (alt GUV-I 8636)
Sicherheitsregeln für Versenkeinrichtungen in Bühnen und Studios
DGUV Information 215-321 (alt GUV-I 8629)
Grundsätze für die Prüfung von Einrichtungen in Veranstaltungs- und Produktionsstätten für szenische Darstellung
DGUV Grundsatz 315-390 (alt GUV-G 912)
Gefahrstoffe in Veranstaltungs- und Produktionsstätten für szenarische Darstellung
DGUV Information 213-029 (alt GUV-I 8560) - wird z. Zt. überarbeitet!
"Prävention von Unfällen im professionellen Bühnentanz"