Beitragssätze

Im Gegensatz zu den anderen Bereichen der Sozialversicherung, in denen sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer die Beiträge teilen, werden die Beiträge in der gesetzlichen Unfallversicherung ausschließlich durch die Unternehmer getragen.

Die Höhe der Beiträge ergibt sich aus den Aufwendungen für Präventionsmaßnahmen, den Kosten für Rehabililtation und Entschädigung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten sowie den Verwaltungskosten, die zur Erfüllung dieser Aufgaben erforderlich sind. Dabei werden die Aufwendungen entweder nach den für die Beschäftigten nachgewiesenen Entgeltsummen oder auf Basis der vom Bayerischen Landesamt für Statistik erhobenen Einwohnerzahlen (Stichtag 31.12.) auf die jeweilige Solidargemeinschaft umgelegt. Die Einwohnerzahlen werden z.B. als Beitragsmaßstab für Aufwendungen in Einrichtungen zur Hilfe bei Unglücksfällen, für die Freiwillige Feuerwehr, für nicht erwerbsmäßige Pflegepersonen oder für nicht gewerbsmäßige Bauarbeiten herangezogen. Auch im Bereich der Schüler-Unfallversicherung, einschließlich der Betreuung von Kindern in Tageseinrichtungen, findet die Einwohnerzahl bei der Beitragsberechnung Anwendung.

Initiates file downloadBeitragssätze der KUVB

 

Initiates file downloadBeitragssätze der Bayer. LUK