Das Wichtigste auf einen Blick

Bei der Kommunalen Unfallversicherung Bayern (KUVB) und der Bayerischen Landesunfallkasse (Bayer. LUK) sind gesetzlich unfallversichert: 

  • 800 Tsd. Beschäftigte des bayerischen öffentlichen Dienstes,
  • 190 Tsd. ehrenamtlich Tätige (z. B. Wahlhelfer, kommunale Mandatsträger, Schülerlotsen, Eltern-, Behinderten-, Ausländer- und Seniorenbeiräte),
  • 567 Tsd. Personen in Hilfeleistungsunternehmen (insbesondere Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehren),
  • 770 Tsd. private Pflegepersonen,
  • 3 Mio. Schülerinnen und Schüler und Kinder in Kindertageseinrichtungen, Kinder bei Tagespflegepersonen, allgemein bildenden bzw. berufsbildenden Schulen sowie Studierende,
  • 105 Tsd. Beschäftigte in Privathaushalten, wie Haushaltshilfen, Gartenhelfer oder Babysitter,
  • 556 Tsd. sonstige Versicherte (wie z. B. Blut- und Organspender, Pannenhelfer).


Wie alle Zweige der deutschen Sozialversicherung ist auch die gesetzliche Unfallversicherung eine Pflichtversicherung. Die o. g. Personen sind kraft Gesetzes gegen die Folgen arbeitsbedingter Risiken (Arbeits- und Schulunfälle, Berufskrankheit, Wegeunfälle) versichert.
Mehr zum Thema Arbeits- und Wegeunfälle und Berufskrankheiten

Der Versicherungsschutz ist für die Versicherten beitragsfrei. Die Beiträge werden allein von den Kommunen und dem Freistaat Bayern sowie deren Unternehmen gezahlt. Für die Helfer im Haushalt zahlen die Haushaltsvorstände als „private Arbeitgeber“ je nach Anzahl der geleisteten Wochenstunden einen Jahresbeitrag.
Mehr zum Thema Haushaltshilfen

Die KUVB und die Bayer. LUK haben eine soziale Selbstverwaltung, bestehend aus Vertretern der Versicherten und der Arbeitgeber.

Durch die gesetzliche Unfallversicherung sind die Arbeitgeber im Falle eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit von der zivilrechtlichen Haftung ihren Arbeitnehmern gegenüber befreit.

Die Aufgaben der gesetzlichen Unfallversicherung

sind im Wesentlichen im Sozialgesetzbuch Siebtes Buch (SGB VII) festgelegt und umfassen:

  • Prävention von Unfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren,
  • Leistungen zur medizinischen, beruflichen und sozialen Rehabilitation bei Arbeitsunfällen oder Berufskrankheiten, Entgeltersatzleistungen (Verletztengeld, Übergangsgeld),
  • Gewährung von Entschädigung, wenn schwer wiegende Unfallfolgen oder Erkrankungen verbleiben (Verletztenrenten).


Der Vorrang der Prävention gegenüber Rehabilitations- und Entschädigungsleistungen ist gesetzlich festgeschrieben und gehört zum Selbstverständnis der gesetzlichen Unfallversicherung. Nicht zuletzt daraus leiten sich der hohe Stand der Arbeitssicherheit in Deutschland und der kontinuierliche Rückgang der Arbeitsunfälle in den letzten Jahrzehnten ab.

Die wichtigsten Zahlen auf einen Blick

  • 162.900 gemeldete Unfälle in der Schülerunfallversicherung/SUV (Kita-Kinder, Schülerinnen und Schüler, Studierende)
  • 48.000 gemeldete Arbeits- und Wegeunfälle in der Allgemeinen Unfallversicherung
  • 18.600 Anzeigen auf Verdacht einer Berufskrankheiten
  • 17 tödliche Unfälle oder Berufskrankheiten, davon 6 in der Schülerunfallversicherung

Für Rehabilitationsleistungen, Entschädigungen und Renten wurden rund 226 Mio. Euro ausgegeben, für die Prävention von Unfällen und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren 13,3 Mio. Euro.

Aktuelle Zahlen, Projekte und Themen finden Sie in unserem Jahresbericht.