Konsequentes Vorgehen beim Infektionsschutz gefordert

07.08.2020

(c) Jan Röhl/DGUV

Zu der aktuell wieder steigenden Zahl von Infektionen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 erklärt Dr. Stefan Hussy, Hauptgeschäftsführer des Spitzenverbandes der Berufsgenossenschaften und Unfallkassen, Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV):

„Die Pandemie ist nicht vorüber. Der Blick in andere Länder zeigt, wie schnell steigende Infektionszahlen harte Maßnahmen erforderlich machen können. Abstand, Hygiene, Alltagsmasken – diese Maßnahmen des Infektionsschutzes haben dazu beigetragen, dass Deutschland bislang glimpflich durch diese Krise kommt. Wir dürfen hier nicht nachlassen!

Daher sehe ich mit Sorge die Medienberichte, die auf eine wachsende Sorglosigkeit der Menschen beim Selbst- und Fremdschutz hinweisen – sowohl in der Freizeit als auch am Arbeitsplatz. Für die gesetzliche Unfallversicherung ist dies nicht nur die Folge eines zunehmenden Überdrusses der Menschen, sich an Hygiene-Vorschriften zu halten, sondern auch die Folge von teilweise widersprüchlichen Vorgaben für den Infektionsschutz. Diese führen zu Verunsicherung in den Betrieben. Das erleben wir in der Beratung vor Ort. Im Herbst wird sich das Leben wieder in die Innenräume verlagern. Damit steigt das Risiko, dass wir Rückschläge im Kampf gegen die Pandemie erleben werden.

 

Arbeitsschutz ist Gesundheitsschutz

Die Berufsgenossenschaften und Unfallkassen appellieren daher an die Akteurinnen und Akteure in Staat, Wirtschaft und Gesellschaft, die verbleibende Zeit zu nutzen, um sich vorzubereiten. Für Unternehmen bedeutet das zum Beispiel, insbesondere ihre Gefährdungsbeurteilung zu überarbeiten und ihre Beschäftigten entsprechend zu unterweisen und zu sensibilisieren. Orientierung hierfür bieten die Empfehlungen, die die Berufsgenossenschaften und Unfallkassen auf der Grundlage des SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandards des Bundesarbeitsministeriums für zahlreiche Branchen erarbeitet haben. Betriebe, bei denen mobiles Arbeiten längerfristig geplant ist, sollten jetzt Vorkehrungen treffen, um Sicherheit und Gesundheit auch für diese Beschäftigten sicherzustellen.

Was den Infektionsschutz bei der Arbeit angeht, plädieren wir für eine stärkere Zusammenarbeit der Gesundheits- und Arbeitsschutzbehörden. Denn Arbeitsschutz ist Gesundheitsschutz.

 

Schulen brauchen Sicherheit

Ob ein sicherer Präsenz-Unterricht in Schulen möglich sein wird, spielt eine zentrale Rolle für die Entwicklung der Kinder, das Zusammenleben in den Familien und nicht zuletzt für Wirtschaft und Gesellschaft.

Grundlage für Sicherheit und Gesundheit im neuen Schuljahr sind nachvollziehbare, einheitliche Kriterien für die Organisation des Unterrichtes in Zeiten der Pandemie. Orientierung bietet der SARS-CoV-2-Schutzstandard für Schulen sowie die ergänzenden Empfehlungen der gesetzlichen Unfallversicherung für die Gefährdungsbeurteilung in Schulen. Sie ermöglichen, die Schutzvorgaben flexibel an das jeweilige regionale Infektionsgeschehen anzupassen.

Wir begrüßen in diesem Zusammenhang, dass viele Bundesländer planen, Mund-Nase-Bedeckungen in der Schule verpflichtend zu machen. Mit Blick auf den Herbst muss nun auch das Thema Lüftung verstärkt in den Fokus genommen werden.

Unser Land ist bislang gut durch die Pandemie gekommen. Um diesen Erfolg zu sichern, fordern wir die Entscheidungsträgerinnen und -träger in den Bundesländern zur Zusammenarbeit auf.“

 

Weiterführende Informationen:

Eine Übersicht über die branchenspezifische Handlungshilfen der Berufgenossenschaften und Unfallkassen für Unternehmen findet sich unter https://www.dguv.de/de/praevention/corona/informationen-fuer-spezifische-branchen/index.jsp.

Der SARS-CoV-2-Schutzstandard für Schulen und die ergänzenden Empfehlungen für die Gefährdungsbeurteilung an Schulen stehen auf der Website der DGUV unter https://www.dguv.de/corona-bildung/schulen/index.jsp zur Verfügung.

 

 

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