Uni online: Versicherungsschutz für Beschäftigte und Studierende bei online-Vorlesungen

08.05.2020

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Grundsätzlich besteht für Beschäftigte und Studierende an bayerischen Hochschulen Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Aufgrund der Ausgangsbeschränkungen, die mit der aktuellen COVID-19-Pandemie verbunden sind, finden Veranstaltungen von Hochschulen vermehrt online statt, wobei sich Beschäftigte und Studierende der Hochschule zu Hause oder sonst außerhalb des Hochschulgeländes befinden. Hieraus ergeben sich Besonderheiten beim Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung für die Betroffenen.

 

Beschäftigte

Beschäftigte, die nicht verbeamtet sind und im Rahmen ihres dienstlichen Aufgabenbereiches Vorlesungen, Seminare etc. im Home-Office vorbereiten oder über digitale Medien Kontakt zu den Studierenden halten, sind über die Bayerische Landesunfallkasse versichert. Maßgeblich für den Versicherungsschutz ist nicht unbedingt der Ort der Tätigkeit, sondern die Frage, ob die Tätigkeit in einem engen Zusammenhang mit den beruflichen Aufgaben steht. Es sind jedoch Einschränkungen zu beachten. So führt z.B. die Erlaubnis des Arbeitgebers, zu Hause mobil arbeiten zu dürfen, nicht dazu, dass auch private Erledigungen (wie z.B. Nahrung oder Getränke holen, sich um die Kinder kümmern etc.) versichert sind.

 

Studierende

Studierende an bayerischen Hochschulen sind gesetzlich unfallversichert, wenn zwischen der Aus- und Fortbildung an der Hochschule und der Tätigkeit des Studierenden ein wesentlicher sachlicher Zusammenhang besteht. Dieser Zusammenhang ist bei studienbezogenen Tätigkeiten gegeben, die in unmittelbarem zeitlichen und räumlichen Zusammenhang mit der Hochschule und deren Einrichtungen verrichtet werden und im inhaltlichen und organisatorischen Verantwortungsbereich der Hochschule stattfinden. Zu dem Kreis dieser Tätigkeiten gehört neben der unmittelbaren Teilnahme an Hochschulveranstaltungen auch das Aufsuchen anderer Hochschuleinrichtungen, wie Universitätsbibliotheken, Seminaren und Instituten für Studienzwecke, oder die Beteiligung an Exkursionen, die von der Hochschule organisiert werden. Nicht gesetzlich unfallversichert sind jedoch Studien oder Arbeiten in der privaten bzw. häuslichen Umgebung, auch wenn sie als Vorbereitung für das Examen erforderlich sind. Das Arbeiten in den eigenen vier Wänden unterliegt nicht dem organisatorischen Verantwortungsbereich der Hochschule, auch wenn die Studierenden zu Hause an virtuellen Vorlesungen teilnehmen. Gesetzlicher Unfallversicherungsschutz besteht daher für derartige Tätigkeiten nicht.

Fazit: Sollten Studierende bei der Teilnahme an einer online-Vorlesung/Seminar in privater/häuslicher Umgebung einen Unfall erleiden, sind sie ausschließlich über ihre gesetzliche oder private Krankenversicherung versichert. Alle übrigen Veranstaltungen sind wie bisher, unter Beachtung der o. a. Einschränkungen, versichert.

 

Versicherungsschutz außerhalb der Hochschule

Regelungen für praktische Tätigkeiten außerhalb der Hochschule sollten im Vorfeld hinsichtlich des Schutzes der gesetzlichen Unfallversicherung abgeklärt werden. Seitens der Hochschule ist, im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung, zu ermitteln, inwieweit für die Veranstaltung davon auszugehen ist, dass sie im inhaltlichen und organisatorischen Verantwortungsbereich der Hochschule stattfindet. Anhaltspunkte hierfür sind:

  • die Hochschule trägt zumindest organisatorische Mitverantwortung für die Teilnahme an der Veranstaltung (z.B. Organisation durch die Hochschule, Begleitung von Beschäftigten der Hochschule, etc.)
  • Studierende sind in der Ausgestaltung der Verrichtung nicht völlig frei
  • die Tätigkeit der Hochschule beschränkt sich nicht auf eine reine Unterstützungsleistung einer ansonsten in der Organisationshoheit der Studierenden liegenden Verrichtung

 

 

 

 

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