Keine saubere Angelegenheit - wenn Haushaltshilfen schwarz arbeiten

12.03.2019

In vielen Haushalten steht der Frühjahrsputz an. Doch nicht jeder hat dafür die nötige Zeit, Kraft oder Lust und engagiert deshalb eine Haushaltshilfe. Dass die Hilfe bei der gesetzlichen Unfallversicherung angemeldet werden muss, wissen viele Menschen nicht.

Wer eine Hilfe für Garten, Haushalt oder für die Kinderbetreuung einstellt, ist ab diesem Moment ein Arbeitgeber. Er muss seine Mitarbeiterin oder seinen Mitarbeiter gegen Arbeits- oder Wegeunfälle absichern und deshalb anmelden. Wer die Anmeldung versäumt, riskiert ein Bußgeld.

Private Arbeitgeber in Bayern wenden sich an die KUVB. Verdient die Hilfe insgesamt weniger als 450 Euro pro Monat, muss sie bei der Minijob-Zentrale (www.minijobzentrale.de) angemeldet werden.
Im Falle eines versicherten Unfalls der Haushaltshilfe braucht der Arbeitgeber sich keine Gedanken über Arzt-Kosten oder Reha-Maßnahmen zu machen: Diese Rechnungen bezahlt die KUBV, egal, ob die Hilfe hier direkt angemeldet ist oder bei der Minijobzentrale. Und das für nur 72,- Euro im Jahr bzw. 36,- Euro bei weniger als 10 Arbeitsstunden in der Woche!

Weitere Informationen zur Versicherung und zur Anmeldung finden Sie hier.

 

 

 

 

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