Einheitlicher Arbeitsschutz gegen das Coronavirus

05.05.2020

Sicherheit und Gesundheitsschutz haben oberste Priorität, wenn es um Arbeit in Zeiten der Corona-Pandemie geht. Dem Arbeitsschutz kommt dabei eine zentrale Rolle zu. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales und die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung haben daher gemeinsam den Arbeitsschutzstandard COVID 19 vorgestellt. Dieser formuliert konkrete Anforderungen an den Arbeitsschutz in Zeiten der Corona-Krise.

Der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard beruht auf den bestehenden gesetzlichen Bestimmungen und hat keine unmittelbare Rechtsqualität. Vielmehr konkretisiert er die Anforderungen des Arbeitsschutzrechts. Der Arbeitsschutzstandard ist damit eine Orientierung, die den Betrieben und Einrichtungen weitgehend Rechts- und Handlungssicherheit gibt. Maßgeblich bleibt jedoch stets die konkrete Situation beim Arbeitgeber oder Dienstherrn vor Ort, wo der gesetzlich vorgegebene Infektions- und Arbeitsschutz durch passende Maßnahmen sichergestellt werden kann und muss.

Zur weiteren Konkretisierung für die bayerischen Behörden und Gerichte haben das Staatsministerium für Gesundheit und Pflege und das Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales Hinweise zum Tragen von Masken erstellt. Diese geben Mindestempfehlungen, für welche Beschäftigten das Tragen von Mund- Nasen-Abdeckungen unter Infektions- und Arbeitsschutzgesichtspunkten geboten ist, wobei diese Empfehlungen im Einzelfall gegebenenfalls entsprechend den Verhältnissen vor Ort im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung weiter zu konkretisieren sind.

Das Bayerische Staatsministerium der Finanzen und für Heimat hat als das für dienstrechtliche Angelegenheiten zuständige Ministerium den SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard und die Hinweise zum Tragen von Masken mit der Bitte um Beachtung im öffentlichen Dienst herausgegeben.

Für inhaltliche Fragen zum Thema Arbeitsschutz stehen die KUVB und die Bayer. LUK als Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand in Bayern ihren Mitgliedsbetrieben gern zur Verfügung. Den Geschäftsbereich Prävention erreichen Sie hierfür entweder per E-Mail über praevention@spam protectkuvb.de oder telefonisch unter der Nummer 089 36093-599.

 

 

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