Digitale und vernetzte PSA: Smarter Schutz

14.08.2019

© Grubenglueck

Persönliche Schutzausrüstungen sind unverzichtbar für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit. Die Hersteller setzen vermehrt auf digitale, vernetzte, smarte Lösungen. Das hat viele Vorteile, wirft aber auch ethische Fragen auf, vor allem zum Datenschutz.

Ein Gedankenspiel: ein brennendes Haus, darin eine Feuerwehrfrau in Schutzausrüstung. Sie versucht, eine Tür einzuschlagen, weil dahinter noch Menschen vermutet werden. Ihre Körpertemperatur steigt kurzzeitig auf 39,8 Grad Celsius an, ihr Puls liegt bei knapp 180. Ihr digitaler Schutzanzug funkt an den Einsatzleiter, dass die Körperfunktionen einen bedrohlichen Zustand erreichen, dass eigentlich ein Abbruch angesagt ist. Der Einsatzleiter kennt die Frau, weiß um ihre Fitness und Belastbarkeit, ist trotzdem besorgt. Bricht er ihren Einsatz ab?

Hier zeigt sich eine der Besonderheiten von sogenannter smarter Persönlicher Schutzausrüstung (PSA) gegenüber der herkömmlichen PSA: „Eine smarte PSA leistet mehr. Sie überwacht beispielsweise das Herz-Kreislauf-System und warnt vor Überlastungen – wie bereits bei einigen Feuerwehren im Einsatz“, erklärt Prof. Frank Werner, Leiter des Fachbereichs Persönliche Schutzausrüstungen bei der DGUV. Die vom Schutzanzug gemessenen Daten sagen aber erstmal nichts über den tatsächlichen Zustand der Person aus, die die PSA trägt. Die Belastungsspitzen bei Feuerwehrleuten sind enorm. Deshalb ist es wichtig, dass die nackten Daten richtig interpretiert werden – und dazu bedarf es ständiger Kommunikation: wie bei der Feuerwehrfrau und dem Einsatzleiter.

Viele Fragen offen

Ein anderes Beispiel: Im Einsatz auf Baustellen werden die Zugangskontrolle und die Überprüfung, ob die Beschäftigten die richtige PSA tragen, miteinander vernetzt. So kann nicht nur unbefugtes Betreten der Baustelle unterbunden, sondern gleichzeitig sichergestellt werden, dass die Beschäftigten auf der Baustelle die Schutzausrüstung auch tatsächlich tragen. Und zwar genau die Ausrüstung, die für ihre spezielle Tätigkeit festgelegt wurde. Fehlt etwas, bleibt die Schranke zu. Intelligent verknüpft werden beispielsweise die Themen Unterweisung, Vorsorge und Wartung – einfach, aber sehr wirksam. Jedoch findet hier auch eine Form der Überwachung statt, die Fragen aufwirft: Was passiert mit den Daten, die der Helm, der Handschuh, der Schutzanzug erfasst? Wie werden die Daten übertragen, verarbeitet, gespeichert, interpretiert? Wer darf sie sehen? Gibt es Konsequenzen für die Person, deren Daten erfasst wurden und werden? Prof. Werner sieht hier einen der Knackpunkte der jüngsten Entwicklungen: „Auf dem Weg in eine smarte Zukunft der PSA werden noch viele Fragen zu beantworten sein. Nicht alles, was machbar ist, hält auch einer ethischen Prüfung stand.“

Umfangreiche Betroffenenrechte

Und dann ist da noch die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), die 2018 europaweit in Kraft trat. Sie setzt einen Rahmen für den Einsatz von smarter PSA. So muss jede Datenverarbeitung immer für einen bestimmten Zweck im Interesse des Unternehmens erforderlich sein. Das unspezifische Sammeln von Beschäftigtendaten ist nicht erlaubt. Die Beschäftigten haben umfangreiche Betroffenenrechte: Das sind beispielsweise Informations- und Auskunftsansprüche, das Recht auf Berichtigung und Löschung von Daten und das Recht darauf, ihre persönlichen Daten bei einem Arbeitsplatzwechsel mitnehmen zu dürfen. 

Eingriffe in das Persönlichkeitsrecht der Beschäftigten durch Datenverarbeitung sollten immer möglichst geringgehalten werden. Das kann durch entsprechende Gestaltung der Technik, durch datenschutzrechtliche Voreinstellungen und Anonymisierungen geschehen. Betrieben wird empfohlen, hier Konzepte zu entwickeln und sich eng mit den Datenschutzbeauftragten abzustimmen.

PSA wird selbstverständlicher getragen

Zudem wird jede neue Entwicklung von PSA-Herstellern auch auf ethische und Datenschutzaspekte hin geprüft. „Der Fachbereich Persönliche Schutzausrüstungen der DGUV arbeitet eng mit der Wissenschaft und mit den Herstellern zusammen. Wir bündeln Expertenwissen und begleiten diese Prozesse intensiv“, sagt auch Prof. Werner.

Smarte PSA ist nicht mehr wegzudenken aus dem Arbeitsschutz, das zeigt sich zum Beispiel auf den entsprechenden Messen. Innovative Entwicklungen der vergangenen Jahre haben zu einer deutlich höheren Akzeptanz beigetragen: Die PSA ist schicker, moderner und komfortabler geworden und sie wird deshalb selbstverständlicher getragen. Datenschutzthemen sollten aber nicht aus dem Blick geraten. Prof. Werner formuliert es so: „Ich wage die Prognose, dass in wenigen Jahren der Einsatz intelligenter Persönlicher Schutzausrüstungen annähernd so selbstverständlich sein wird wie heute ein Smartphone.“

Mehr zum Thema PSA finden Sie auf den Seiten der DGUV

Autorin: Maren Zeidler

Der Text erschien zuerst im Führungskräfte-Magazin topeins.

 

 

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