Selbstverwaltung und Geschäftsführung

Die Kommunale Unfallversicherung Bayern und die Bayerische Landesunfallkasse sind Körperschaften des öffentlichen Rechts mit Selbstverwaltung.

Die Selbstverwaltung besteht aus den beiden ehrenamtlichen Organen

 

Die beiden Unfallversicherungsträger haben als weiteres Organ eine hauptamtliche

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Gesetzliche Unfallversicherung