Daten und Fakten zur Kommunalen Unfallversicherung Bayern (KUVB) und zur Bayer. Landesunfallkasse (Bayer. LUK)

Die Kommunale Unfallversicherung Bayern ist am 1.1.2012 aus einer Fusion der beiden kommunalen Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand in Bayern, der Unfallkasse München und dem Bayerischen Gemeindeunfallversicherungsverband, hervorgegangen. Gemeinsam mit der Bayer. LUK ist sie für den Versicherungsschutz von insgesamt ca. 5 Millionen Menschen im Freistaat Bayern zuständig, u. a. von rund

  • 550.000 Beschäftigte des bayerischen öffentlichen Dienstes,
  • 280.000 ehrenamtlich Tätigen (z. B. Wahlhelfer, kommunale Mandatsträger, Schülerlotsen, Eltern-, Behinderten-, Ausländer- und Seniorenbeiräte),
  • 580.000 Personen in Hilfeleistungsunternehmen (insbesondere Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehren),
  • 270.000 privaten Pflegepersonen,
  • 2,6 Millionen Schülern und Kindern in Kindertageseinrichtungen, Kinder bei Tagespflegepersonen, allgemein bildenden bzw. berufsbildenden Schulen sowie Studierenden,
  • 100.000 Beschäftigten in Privathaushalten, wie Haushaltshilfen, Gartenhelfer oder Babysitter,
  • 620.000 sonstigen Versicherten (wie z. B. Blut- und Organspender, Pannenhelfer).


Wie alle Zweige der deutschen Sozialversicherung ist auch die gesetzliche Unfallversicherung eine Pflichtversicherung. Die o. g. Personen sind kraft Gesetzes gegen die Folgen arbeitsbedingter Risiken (Arbeits- und Schulunfälle, Berufskrankheit, Wegeunfälle) versichert. Der Versicherungsschutz ist für die Versicherten beitragsfrei. Die Beiträge werden allein von den Kommunen und dem Freistaat Bayern sowie deren Unternehmen gezahlt. Für die Helfer im Haushalt zahlen die Haushaltsvorstände als „private Arbeitgeber“ je nach Anzahl der geleisteten Wochenstunden 35 Euro oder 70 Euro im Jahr.

Die KUVB und die Bayer. LUK haben eine soziale Selbstverwaltung, bestehend aus Vertretern der Versicherten und der Arbeitgeber.

Durch die gesetzliche Unfallversicherung sind die Arbeitgeber im Falle eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit von der zivilrechtlichen Haftung ihren Arbeitnehmern gegenüber befreit.
 
Die Aufgaben der gesetzlichen Unfallversicherung

sind im Wesentlichen im Sozialgesetzbuch Siebtes Buch (SGB VII) festgelegt und umfassen:

  • Prävention von Unfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren,
  • Leistungen zur medizinischen, beruflichen und sozialen Rehabilitation bei Arbeitsunfällen oder Berufskrankheiten, Entgeltersatzleistungen (Verletztengeld, Übergangsgeld),
  • Gewährung von Entschädigung, wenn schwer wiegende Unfallfolgen oder Erkrankungen verbleiben (Verletztenrenten).


Der Vorrang der Prävention gegenüber Rehabilitations- und Entschädigungsleistungen ist gesetzlich festgeschrieben und gehört zum Selbstverständnis der gesetzlichen Unfallversicherung. Nicht zuletzt daraus leiten sich der hohe Stand der Arbeitssicherheit in Deutschland und der kontinuierliche Rückgang der Arbeitsunfälle in den letzten Jahrzehnten ab.

Unfälle im Jahr 2010

Insgesamt angezeigte Versicherungsfälle: 246.963, davon:

  • 193.365 Schülerunfälle
  • 53.598 Arbeits- und Wegeunfälle in der Allgemeinen Unfallversicherung
  • 692 gemeldete Berufskrankheiten
  • 30 tödliche Unfälle, davon 13 getötete Schüler


Entschädigungsleistungen im Jahr 2010

  • 156 Mio. € für Reha, Entschädigung und Renten


Präventionskosten im Jahr 2010

  • 8,2 Mio. € für Prävention


Stand: 1. Januar 2012

 

 

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