Die Kommunale Unfallversicherung Bayern ist am 1.1.2012 aus einer Fusion der beiden kommunalen Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand in Bayern, der Unfallkasse München und dem Bayerischen Gemeindeunfallversicherungsverband, hervorgegangen. Gemeinsam mit der Bayer. LUK ist sie für den Versicherungsschutz von insgesamt ca. 5 Millionen Menschen im Freistaat Bayern zuständig, u. a. von rund
Wie alle Zweige der deutschen Sozialversicherung ist auch die gesetzliche Unfallversicherung eine Pflichtversicherung. Die o. g. Personen sind kraft Gesetzes gegen die Folgen arbeitsbedingter Risiken (Arbeits- und Schulunfälle, Berufskrankheit, Wegeunfälle) versichert. Der Versicherungsschutz ist für die Versicherten beitragsfrei. Die Beiträge werden allein von den Kommunen und dem Freistaat Bayern sowie deren Unternehmen gezahlt. Für die Helfer im Haushalt zahlen die Haushaltsvorstände als „private Arbeitgeber“ je nach Anzahl der geleisteten Wochenstunden 35 Euro oder 70 Euro im Jahr.
Die KUVB und die Bayer. LUK haben eine soziale Selbstverwaltung, bestehend aus Vertretern der Versicherten und der Arbeitgeber.
Durch die gesetzliche Unfallversicherung sind die Arbeitgeber im Falle eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit von der zivilrechtlichen Haftung ihren Arbeitnehmern gegenüber befreit.
Die Aufgaben der gesetzlichen Unfallversicherung
sind im Wesentlichen im Sozialgesetzbuch Siebtes Buch (SGB VII) festgelegt und umfassen:
Der Vorrang der Prävention gegenüber Rehabilitations- und Entschädigungsleistungen ist gesetzlich festgeschrieben und gehört zum Selbstverständnis der gesetzlichen Unfallversicherung. Nicht zuletzt daraus leiten sich der hohe Stand der Arbeitssicherheit in Deutschland und der kontinuierliche Rückgang der Arbeitsunfälle in den letzten Jahrzehnten ab.
Unfälle im Jahr 2010
Insgesamt angezeigte Versicherungsfälle: 246.963, davon:
Entschädigungsleistungen im Jahr 2010
Präventionskosten im Jahr 2010
Stand: 1. Januar 2012