In Privathaushalten beschäftigte Personen (Haushaltshilfen, Babysitter, Putzkräfte, Gartenhilfen, Pflegepersonen) sind gesetzlich unfallversichert (§ 2 Abs. 1 Nr.1 Siebtes Buch Sozialgesetzbuch – SGB VII), unabhängig vom Alter (also auch Rentner) und von der Höhe des Einkommens. Der Arbeitgeber (Haushaltsvorstand) ist verpflichtet, die Beschäftigung binnen einer Woche dem zuständigen Unfallversicherungsträger zu melden (§ 192 SGB VII). Geringfügig Beschäftigte in Privathaushalten sind bei der Minijob-Zentrale der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See, anzumelden (Teilnahme am Haushaltsscheckverfahren). Eine geringfügige Beschäftigung liegt immer dann vor, wenn das Arbeitsentgelt aus dieser Beschäftigung regelmäßig im Monat 400,00 EUR nicht übersteigt (geringfügig entlohnte Beschäftigung) oder die Beschäftigung im Kalenderjahr nicht berufsmäßig für maximal zwei Monate oder 50 Arbeitstage ausgeübt wird (kurzfristige Beschäftigung). Eine zusätzliche Anmeldung bei der KUVB ist für diesen Personenkreis nicht erforderlich, der Versicherungsschutz ist bei der Teilnahme am Haushaltsscheckverfahren über unseren Verband in jedem Fall gegeben.
Bei Fragen zum Haushaltsscheckverfahren oder zur geringfügigen Beschäftigung bitten wir um Kontaktaufnahme mit der Minijob-Zentrale (45155 Essen, Tel. 01801 200504 oder 0355 2902-70799 bzw. im Internet unter www.minijob-zentrale.de). Dort erhalten Sie auch Formulare und Informationsmaterial zum Haushaltsscheckverfahren.
Alle Beschäftigen in Privathaushalten, die nicht im Haushaltsscheckverfahren gemeldet sind, sind direkt bei der KUVB zu melden. Bitte nutzen Sie hierzu unser Anmeldeformular. Bitte beachten Sie, dass Sie dieses Formular ausdrucken und unterschrieben per Post oder Fax 089 36093-500432 an uns senden müssen.
Weitere Informationen zur Gesetzlichen Unfallversicherung für Personen, die in Privathaushalten beschäftigt sind, können Sie unserem Merkblatt entnehmen. Selbstverständlich stehen wir Ihnen unter der Rufnummer 089 36093-432 auch gerne telefonisch für weitere Fragen zur Verfügung.