
In Privathaushalten beschäftigte Personen (Haushaltshilfen, Babysitter, Putzkräfte, Gartenhilfen, Pflegepersonen) sind gesetzlich unfallversichert (§ 2 Abs. 1 Nr. 1 Siebtes Buch Sozialgesetzbuch – SGB VII), unabhängig vom Alter (also auch Rentner) und von der Höhe des Einkommens. Der Arbeitgeber (Haushaltsvorstand) ist verpflichtet, die Beschäftigung binnen einer Woche dem zuständigen Unfallversicherungsträger zu melden (§ 192 SGB VII).
Geringfügig entlohnte Beschäftigte und kurzfristig Beschäftigte in Privathaushalten sind bei der Minijob-Zentrale der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See anzumelden (Haushaltsscheckverfahren). Eine geringfügig entlohnte Beschäftigung, ein so genannter "Minijob" liegt vor, wenn das Arbeitsentgelt aus dieser Beschäftigung regelmäßig im Monat 450,00 EUR nicht übersteigt. Um eine "kuzfristige Beschäftigung" handelt es sich, wenn diese Beschäftigung für maximal zwei Monate oder 50 Arbeitstage in einem Kalenderjahr nicht berufsmäßig ausgeübt wird, auch wenn dabei mehr als 450 EUR im Monat gezahlt werden.
Für die Meldungen zur Sozialverischerung und den Beitragseinzug ist bei geringfügig entlohnten Minijobs und kurzfristigen Beschäftigungen die Minijob-Zentrale zuständig. Dies gilt auch für die Meldung und die Beitragszahlung zur gesetzlichen Unfallversicherung. Wurde eine Beschäftigung bei der Minijob-Zentrale angemeldet, ist eine zusätzliche Anmeldung bei der KUVB nicht erforderlich. Der gesetzicher Unfallversicherungsschutz wird auch in diesen Fällen über die KUVB gewährt.
Haben Sie Fragen zum Haushaltsscheckverfahren oder zur geringfügigen Beschäftigung? Mehr Informatonen gibt es im Internet (www.minijob-zentrale.de) oder am Service-Telefon der Minijob-Zentrale unter 0355 2902-70799. Dort erhalten Sie auch Formulare und Informationsmaterial zum Haushaltsscheckverfahren.
Alle Beschäftigen in Privathaushalten, die nicht bei der Minijob-Zentrale gemeldet sind, sind direkt bei der KUVB zu melden. Nutzen Sie hierzu unser Anmeldeformular. Bitte beachten Sie, dass Sie das Formular ausdrucken und unterschrieben per Post oder Fax 089 36093-500432 an uns senden müssen.
Weitere Informationen zur Gesetzlichen Unfallversicherung für Personen, die in Privathaushalten beschäftigt sind, können Sie unserem Merkblatt entnehmen. Selbstverständlich stehen wir Ihnen unter der Rufnummer 089 36093-432 auch gerne telefonisch für weitere Fragen zur Verfügung.