Entgeltnachweise

Für Gemeinden, Landkreise und Bezirke sowie in die Zuständigkeit der KUVB bzw. der Bayer. LUK fallende Unternehmen in selbständiger Rechtsform (u.a. Verwaltungsgemeinschaften, Zweckverbände) besteht die Notwendigkeit, die Jahresentgeltsumme in Form eines Entgeltnachweises zu erstellen.

Entsprechende Entgeltnachweisvordrucke werden regelmäßig versandt und gleichzeitig Hinweise über die Nachweispflicht typischer Entgeltbestandteile gegeben. Die Entgelte können bequem über unser Extranet gemeldet werden.

Eine ausführliche Übersicht über nachweispflichtige Entgeltbestandteile kann dem Arbeitsentgeltkatalog entnommen werden.

Mit dem Unfallmodernisierungsgesetz (UVMG) vom 30.10.2008 ergeben sich u.a. bezüglich der Pflicht zur Meldung von Entgelten wesentliche Änderungen durch die Einbeziehung der Deutschen Rentenversicherung (DRV) in die Prüfung der nachgewiesenen Entgelte sowie eine entsprechende individualisierte Nachweispflicht im Rahmen des Datenerfassungs- und Übermittlungsverfahrens in der Sozialversicherung (DEÜV-Verfahren). Ausführliche Informationen finden Sie in diesem Merkblatt.

Bitte beachten Sie, dass in der – durch den Gesetzgeber verlängerten – Übergangsphase neben den elektronischen Jahresmeldungen der Lohnnachweis zusätzlich in der bisherigen Form zu erstellen ist. Durch die Parallelmeldung wird der Einstieg in das neue Verfahren erleichtert und eine Qualitätssicherung ermöglicht. Ab 2014 sollen die Entgelte zur gesetzlichen Unfallversicherung dann ausschließlich über das DEÜV-Verfahren nachgewiesen werden.



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