FAQs zur Seminarteilnahme

Hier finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen rund um die Anmeldung und Teilnahme zu unseren Seminaren.

Personen, die in ihrem Unternehmen mit der Durchführung von Arbeitsschutzmaßnahmen betraut sind, werden durch die Unfallversicherungsträger aus- und fortgebildet (§ 23 Abs. 1 SGB VII).

Nach § 23 Abs. 2 SGB VII werden die Kosten für die in diesem Programm angebotenen Seminare von uns übernommen. Dazu zählen neben den Aus- und Fortbildungsmaßnahmen die Übernachtungs-, Verpflegungs- und Reisekosten. Die Kosten für die Unterkunft in Einzelzimmern (bei mehrtägigen Seminaren), die Verpflegung sowie die Fahrtkosten für je eine Hin- und Rückfahrt werden für die Beschäftigten unserer Mitgliedsbetriebe von der Kommunalen Unfallversicherung Bayern (KUVB) und der Bayerischen Landesunfallkasse (Bayer. LUK) übernommen. Bitte beachten Sie, dass wir lediglich 15 Eurocent als Kilometerpauschale gewähren.

Ja. Die Teilnehmenden haben einen Anspruch auf Fortzahlung des Arbeitsentgelts für die Arbeitszeit, die wegen der Teilnahme an einem Seminar ausgefallen ist (§ 23 Abs. 3 SGB VII).

Grundsätzlich dauern unsere eintägigen Seminare von 9.00 bis 16.00 Uhr. Mehrtägige Seminare beginnen um 11.00 Uhr am ersten Tag und enden gegen 14.00 Uhr am letzten Tag.
Abweichungen sind aber möglich. Diese entnehmen Sie bitte den Einladungen.

Ja. Die Unternehmen und Einrichtungen der Gemeinden, Landkreise, Regierungsbezirke und des Freistaats Bayern sind verpflichtet, ihren Sicherheitsbeauftragten Gelegenheit zu geben, an Aus- und Fortbildungsmaßnahmen der gesetzlichen  Unfallversicherung teilzunehmen. Dabei gilt es, die betrieblichen Belange zu berücksichtigen (§ 20, DGUV Vorschrift 1).

Unsere Zielgruppenübersicht listet sowohl nach Personen als auch nach Unternehmensbereichen.

Bei jedem Seminar sind Hinweise hinsichtlich der Anzahl der aktuell noch freien Plätze, ein Auslastungsstatus in Form der Ampelfarben rot, gelb und grün. Außerdem ein Hinweis, ob überhaupt Anmeldungen möglich sind (so genannte geschlossene Seminare zu denen wir einladen).

Falls mehr Anmeldungen eingehen, als Plätze zur Verfügung stehen, werden die Anmeldungen nach Eingangsdatum berücksichtigt oder von der Seminarleitung ausgewählt.

Nein. Wir bestätigen lediglich den Eingang der Anmeldung.

Nein. Es handelt sich dabei nicht um notwendige Reisekosten, weil wir die Übernachtung anbieten.