Erste Hilfe

Antrag auf Kostenübernahme für die Erste Hilfe

In drei Schritten zum Erste-Hilfe-Kurs / Erste-Hilfe-Training


Antrag auf Kostenübernahme für „Ersthelfer-Aus- und Fortbildung“ nach GUV-V A1:

Ab dem 01.01.2011 gelten die folgenden erstattungsfähigen Pauschalen:
31,03 €/Person für die Erste-Hilfe-Ausbildung
20,69 €/Person für die Erste-Hilfe-Fortbildung

Ab dem 01.01.2012 gelten die folgenden erstattungsfähigen Pauschalen:
31,64 €/Person für die Erste-Hilfe-Ausbildung
21,10 €/Person für die Erste-Hilfe-Fortbildung

Antrag auf Kostenübernahme für „Spezialtraining Erste Hilfe für Lehrkräfte und Erste Hilfe am Kind für Erzieherinnen und Erzieher in Kindertageseinrichtungen

Ab dem 01.01.2011 gelten die folgenden erstattungsfähigen Pauschalen:

20,69 €/Person für Spezialtraining für Lehrkräfte
20,69 €/Person für Erste Hilfe am Kind

Ab 01.01.2012 gelten die folgenden erstattungsfähigen Pauschalen
21,10 €/Person für Spezialtraining für Lehrkräfte
21,10 €/Person für Erste Hilfe am Kind

Rückfragen unter Tel.: 089 36093-433 oder per E-Mail

Mit Erscheinen der GUV-V A1 (UVV "Grundsätze der Prävention") wurden die Anforderungen an Stellen, die zur Ausbildung für Erste-Hilfe-Lehrgänge ermächtigt sind, geändert. Die Voraussetzungen für eine Ermächtigung sind in der Anlage 3 der UVV aufgeführt. Die Kommunale Unfallversicherung Bayern und die Bayerische Landesunfallkasse haben die Berufsgenossenschaft der keramischen und Glas-Industrie mit dem Ermächtigungsverfahren zur Qualitätssicherung beauftragt. Wenden Sie sich bitte, falls Sie in Bayern ansässig sind, an diese Institution und senden Sie uns einen Abdruck Ihres Schreibens, wenn Sie eine entsprechende Ermächtigung anstreben. Eine Liste der ermächtigten Stellen finden Sie über den folgenden Link: www.bg-qseh.de

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