Betriebsarten

Gesetzliche Unfallversicherungsträger der Beschäftigten in Bädern sowie der Schüler während des Sportunterrichts im Schwimmbad sind die Kommunale Unfallversicherung Bayern (KUVB) und die Bayerische Landesunfallkasse (Bayer. LUK). Nicht erfasst wird der öffentliche Badebetrieb.

Heutzutage erwarten die Besucher von Frei- und Hallenbädern einen besonders hohen Freizeit- und Erlebniswert. Diesem Anspruch müssen die Bäder mittels ihrer baulichen Gestaltung sowie ihrer Einrichtungen gerecht werden.

Die Beschäftigten der Bäder sind bei ihrer Tätigkeit zahlreichen Gefahren und Belastungen ausgesetzt. Das Ausrutschen bedingt die meisten Unfälle. Darüber hinaus stellt auch der Umgang mit Chemikalien, etwa zur Reinigung oder zur Wasseraufbereitung, ein beachtliches Unfall- und Verletzungsrisiko dar.

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Gesetzliche Unfallversicherung