Leistungen

Kommt es trotz aller Erfolge in der Arbeitssicherheit und im Gesundheitsschutz zu Arbeitsunfällen, Wegeunfällen oder Berufskrankheiten, hat der Versicherte Anspruch auf Sach- und Geldleistungen. Hierbei stehen die bestmögliche medizinische Betreuung sowie die berufliche und soziale Wiedereingliederung im Vordergrund. Es gilt der Grundsatz: Rehabilitation vor Rente.

Die Leistungen umfassen:

  • medizinische Rehabilitation
  • berufliche Reha
  • soziale Reha
  • Geldleistungen


Welche genauen Anspruchsvoraussetzungen für die Gewährung unserer Leistungen vorliegen müssen, erklären Ihnen unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gerne.

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Gesetzliche Unfallversicherung