Finanzielle Absicherung

Um die Versicherten und ihre Familien auch finanziell abzusichern, zahlen wir z. B.
Verletztengeld für die Dauer der Arbeitsunfähigkeit, soweit der Versicherte kein Arbeitsentgelt erhält; es wird wie Krankengeld berechnet, allerdings ohne die dortige Beschränkung in der Höhe Übergangsgeld während der beruflichen Rehabilitationsmaßnahmen

  • Unfallrente, wenn die Erwerbsfähigkeit länger als 26 Wochen um mindestens 20 % gemindert ist
  • Leistungen an Hinterbliebene: Sterbegeld, Erstattung der Überführungskosten an den Ort der Bestattung, Hinterbliebenenrenten und -beihilfen
  • Abfindung von Renten unter bestimmten Voraussetzungen und auf Antrag
  • Zusätzliche Geldleistungen für diejenigen, die sich im Interesse der Allgemeinheit engagieren oder Hilfe leisten (Mehrleistungen)

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Gesetzliche Unfallversicherung